EnEV Energieausweis 2009
Am 01.10.2009 ist die neue Energiesparverordnung in Kraft getreten. Diese besagt, dass wenn ab diesem Zeitpunkt ein Haus gebaut wird, der Jahresprimärenergiebedarf um 30% niedriger liegen muss, als noch nach EnEV 2007 erforderlich war. Wir sind berechtigt EnEV Energieausweise für Wohngebäude nach DIN 4701-10 oder DIN 18599 auszustellen und dazu verpflichtet nach Abschluss der Arbeiten eine schriftliche Unternehmererklärung an den Gebäudeeigentümer abzugeben und damit nachzuweisen, dass die neue EnEV beim Bau oder bei der Sanierung eingehalten wurde.